Archive for the ‘ Recht am eigenen Bild ’ Category
Die sogenannte»Gruppenregelung« die in den Foren immer wieder auftaucht, nach dem angeblich der Fotograf keinerlei Erlaubnis einholen muss wenn auf dem Bild mehr als drei (oder fünf oder was auch immer wieviele) Personen abgebildet sind, ist völliger Unsinn und ein guter Indikator für das fehlende Grundwissen zum Thema beim Schreiber![ WEITERLESEN ]
Partyfotos im Internet – Ein Diskobesuch ist nicht automatisch ein Einverständnis für eine Veröffentlichung. Am 03.02.2009 hat das Amtsgericht Ingolstadt entschieden, dass die Veröffentlichung von Massenaufnahmen (Discofotos) nur mit Einwilligung der Abgebildeten zulässig ist, wenn diese darauf NICHT erkennbar sind[ WEITERLESEN ]
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